Freistellung

 
Wer sich neben seinem Beruf in der Jugendarbeit engagiert, hat in Baden-Württemberg einen Anspruch auf Freistellung.
 
Das heißt, wenn Du als Leitung von Zeltlagern und Freizeiten oder als Teamer*in von Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aktiv bist, kannst Du mit diesem Formular bis zu 15 Tage im Jahr zusätzlichen Urlaub beantragen. Dabei entscheidet Dein Arbeitgeber, ob Du während dieser Zeit Deinen Lohn weitergezahlt bekommst.
 
Fülle einfach das folgende Formular aus und schicke es zu uns ins Jugendbüro. Wenn Du mehr Infos brauchst, für welche Veranstaltungen das Gesetzt gilt und was beim Beantragen zu beachten ist, melde Dich einfach bei uns.
 
Wichtig: Für eine fristgerechte Beantragung muss der Antrag 6 Wochen vor Beginn der gewünschten Freistellung in der BDKJ-Diözesanstelle vorliegen.
Tipp: Wir empfehlen vor der Antragsstellung den Arbeitgeber persönlich zu informieren. Du selbst kannst am Besten für die Unterstützung Deiner ehrenamtlichen Tätigkeit in der Jugendarbeit begeistern!