Prävention

 
Kirchliche Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit bietet Kindern und Jugendlichen Räume, in denen sie sich entfalten können. Dies soll in einem sicheren Rahmen gewährleistet sein. Deshalb gehen wir aktiv gegen Grenzverletzungen, Übergriffe und Missbrauch vor.
 
Maßnahmen in der kirchlichen Jugendarbeit:
  • alle Träger-Institutionen (Kirchengemeinden, Verbände,...) erstellen Schutzkonzepte, die sowohl Informationen als auch Handlungssicherheit bieten sollen.
  • Alle Personen, die mit Schutzbedürftigen ehrenamtlich oder hauptberuflich arbeiten, müssen zum Thema Prävention geschult und sensibel sein für ein grenzachtendes Miteinander.
  • Durch die verbindliche Etablierung des Verhaltenskodex' für Mitarbeitende der Erzdiözese und die zu unterschreibende Erklärung zum grenzachtenden Umgang wird die Haltung des grenzachtenden, wertschätzenden und präventionssensiblen Umgangs als Voraussetzung für eine Mitarbeit in der Erzdiözese festgelegt.
  • Je nach Tätigkeit muss auch ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden (auch von ehrenamtlichen Mitarbeitenden).
  • Für den Ernstfall bestehen klare Meldewege und auch das entsprechende Interventions-Vorgehen ist standardisiert.
Ansprechpersonen und Ferientelefon:
Darüber hinaus sichert der Einsatz von Ansprechpersonen in der kirchlichen Jugendarbeit eine unkomplizierte und unmittelbare Ansprechbarkeit zum Thema auf der mittleren Ebene zwischen der Ebene Kirchengemeinde und der Diözesanebene. Die Ansprechperson für die Region Odenwald-Tauber findest du rechts.
 
Für die Zeit der Pfingst- und Sommerferien ist für alle Haupt- und Ehrenamtlichen das sogenannte "Ferientelefon" unter der Nummer 0761-5144 400 geschaltet. Über dieses ist täglich von 9 - 20 Uhr eine geschulte Ansprechperson erreichbar, die bei einem Vorfall oder einer Vermutung psychischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt - auch im Zweifelsfall -  zu den nächsten Schritte beraten kann.
 
Diese und weitere Maßnahmen tragen dazu bei, dass das Ziel des sicheren Ortes für alle erreicht werden kann und kirchliche Jugendarbeit den Raum für persönliche Entwicklung und Entfaltung bieten kann, den sie in ihrem Leitsatz formuliert hat.
 
Die verschiedenen Maßnahmen, um grenzverletzendem Verhalten und (sexualisierter) Gewalt in der Arbeit mit Schutzbefohlenen vorzubeugen, sind für das Erzbistum Freiburg in der Präventionsordnung und der dazugehörigen Ausführungsbestimmung festgehalten. 
 
Im August 2015 wurde die erste umfassende Präventionsordnung (PrävO) im Erzbistum Freiburg veröffentlicht. 
Zum 01. Januar 2020 trat die Rahmenordnung (RO-Präv) und im  Dezember 2021 dann auch die dazugehörige Ausführungsordnung (AROPräv) in Kraft. 
Die AROPräv wurde nochmal überarbeitet und im Dezember 2025 im Amtsblatt veröffentlicht. 
 
Die Präventionsordnung ist auf aktuelle Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes abgestimmt.
 
Viele weitere Infos rund um das Thema Prävention, Materialien und die Kontaktdaten von weiteren Ansprechpersonen finden sich unter den Reitern oben in der Leiste. 
 
  
Jugendreferentin Lauda / Ansprechperson für Prävention gegen sexualisierte Gewalt