Über den kirchlichen Jugendplan werden Veranstaltungen mit spirituellen Charakter bezuschusst.
Achtung: Ein Zuschuss ist entweder über den Kirchlichen oder über den Landesjugendplan möglich.
Achtung: Die Zuschüsse müssen bis zum 20. Januar des Jahres in dem die Veranstaltung stattfindet im Voraus beantragt werden.

